Baugeld Das Baugeld ist laut Gesetz über die Sicherheit der Bauforderungen §1 Abs.3: nur Fremdmittel, die zur Finanzierung von Baukosten auf der Grundlage eines Darlehensvertrags und gegen grundpfand

Baugeld

Das Baugeld ist laut Gesetz über die Sicherheit der Bauforderungen §1 Abs.3: nur Fremdmittel, die zur Finanzierung von Baukosten auf der Grundlage eines Darlehensvertrags und gegen grundpfandrechtliche Sicherung oder Übertragung des Eigentums am zu bebauenden Grundstück gewährt werden.